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Abschaffung Eigenmietwert

Der Eigenmietwert ist ein zu versteuerndes Naturaleinkommen, welches durch die Nutzung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses entsteht. Der Eigenmietwert richtet sich nach dem Mietzins, welchen man erzielen könnte, wenn man die Immobilie vermieten würde. Im Gegenzug darf man die Hypothekarzinsen und die Unterhaltskosten in der Steuererklärung als Abzug geltend machen.

Die Besteuerung des Eigenmietwertes wird seit jeher kritisch hinterfragt, weil damit ein fiktives Einkommen besteuert wird. Des Weiteren werden durch das heutige System Anreize zur privaten Verschuldung geschaffen, denn eine hohe Fremdfinanzierung resultiert in steuerlichen Abzügen. Nach zahlreichen, früheren Versuchen, den Eigenmietwert abzuschaffen, wird in Bundesbern aktuell wieder darüber diskutiert.

Konkret soll zukünftig für selbst genutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz kein Eigenmietwert mehr versteuert werden müssen. Im Gegenzug dürfen die Hypothekarzinsen und die Unterhaltskosten nicht mehr abgezogen werden. Zur Debatte steht noch, ob ein vollständiger Systemwechsel vollzogen werden soll, also ob auch der Eigenmietwert auf Zweitliegenschaften wegfallen soll, ob die Schuldzinsen teilweise weiterhin abgezogen werden dürfen und inwiefern Energiespar- und Umweltschutzabzüge weiterhin möglich sein sollen. Die Abschaffung des Eigenmietwertes auf Zweitliegenschaften ist insbesondere für die Bergkantone aufgrund der zahlreichen Ferienwohnungen problematisch. Eine generelle Streichung sämtlicher privater Schuldzinsabzüge hätte wiederum für Eigentümer von Zweitliegenschaften und Renditeliegenschaften im Privatvermögen, welche weiterhin die Erträge versteuern müssen, eine übermässige Härte zur Folge.

Ob überhaupt und wenn ja, in welcher Form eine mögliche Abschaffung des Eigenmietwertes in näherer Zukunft erfolgen könnte, wird aktuell noch in Bern beraten. Trotzdem sollte man die bevorstehenden Änderungen bezüglich Eigenmietwert und insbesondere der damit zusammenhängenden Abzüge berücksichtigen, wenn man bald grössere Investitionen in und Unterhaltsarbeiten an eigenen Liegenschaften plant. Gerne stehen wir für eine entsprechende steuerliche Planung zur Verfügung.

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