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Berufskostenabzüge bei COVID-19-bedingtem Homeoffice

Auch im Jahr 2021 haben viele aufgrund der Corona Situation weiterhin im Home-Office gearbeitet. So darf man auch in diesem Jahr im Kanton Zug und in vielen anderen Kantonen weiterhin sämtliche Berufskosten so geltend machen, wie sie ohne COVID-19- Massnahmen angefallen wären. Im Gegenzug ist aber ein separater Abzug für die Homeoffice-Kosten nicht möglich.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen, kantonalen Regeln finden Sie in der Übersichtsliste Übersichtsliste der SSK.

 

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