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Eigenmietwert

Eigenmietwert: Steuerliche Änderungen – Was bedeutet das für Wohneigentümer?

Die Schweizer Bevölkerung hat entschieden: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Dieses Ergebnis der Volksabstimmung bringt weitreichende steuerliche Veränderungen mit sich, die insbesondere Eigenheimbesitzer betreffen. Die neuen Regelungen treten frühestens am 1. Januar 2028 in Kraft und erfordern eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Veränderungen.

Was ändert sich konkret?

  1. Wegfall der Besteuerung des Eigenmietwerts
    Der fiktive Mietertrag, den Eigentümer bislang als Einkommen versteuern mussten, entfällt künftig vollständig.
  2. Einschränkung des Schuldzinsenabzugs
    Hypothekarzinsen sowie Schuldzinsen aus Konsumkrediten und privaten Darlehen können künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter. Ausnahmen gelten für vermietete Immobilien und Ersterwerber.
  3. Wegfall von Abzügen für Unterhalt und Renovationen
    Da kein steuerbarer Ertrag mehr gegenübersteht, entfallen auch die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltsarbeiten und Renovationen weitgehend.
  4. Einführung Objektsteuer für Zweitwohnungen
    Kantone mit hoher Anzahl an Zweitwohnungen werden empfindliche Steuerverluste hinnehmen müssen. Deshalb werden in den jeweiligen Kantonen für Ferienwohnungen neue Objektsteuern eingeführt, was bei den Steuerdeklarationen und -rechnungen zu Anpassungen führen kann.

 

Wer profitiert, wer verliert?

  • Vorteilhaft für schuldenfreie Eigentümer: Die Steuerlast sinkt, da weder Eigenmietwert noch Schuldzinsen relevant sind.
  • Nachteil für stark verschuldete Eigentümer und Mieter: Der Wegfall des Schuldzinsenabzugs führt zu einer höheren Steuerbelastung.

 

Strategische Überlegungen für die Übergangszeit

  • Amortisation prüfen: Eine Reduktion der Hypothek kann künftig steuerlich sinnvoller sein.
  • Renovationen vorziehen: Unterhaltsarbeiten, die aktuell noch steuerlich absetzbar sind, sollten idealerweise vor Inkrafttreten der neuen Regelung umgesetzt werden.

 

Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt eine grundlegende Veränderung in der steuerlichen Behandlung von Wohneigentum mit sich. Eigentümer und Mieter sind gleichermassen gefordert, ihre Finanz- und Steuerstrategie zu überdenken. Eine frühzeitige Planung kann helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden und neue Chancen zu nutzen. Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei der Analyse Ihrer individuellen Situation und zeigt Ihnen auf, welche Optionen Ihnen offenstehen. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und persönlich.

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