Eigenmietwert: Steuerliche Änderungen – Was bedeutet das für Wohneigentümer?
Die Schweizer Bevölkerung hat entschieden: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Dieses Ergebnis der Volksabstimmung bringt weitreichende steuerliche Veränderungen mit sich, die insbesondere Eigenheimbesitzer betreffen. Die neuen Regelungen treten frühestens am 1. Januar 2028 in Kraft und erfordern eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Veränderungen.
Was ändert sich konkret?
Wer profitiert, wer verliert?
Strategische Überlegungen für die Übergangszeit
Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt eine grundlegende Veränderung in der steuerlichen Behandlung von Wohneigentum mit sich. Eigentümer und Mieter sind gleichermassen gefordert, ihre Finanz- und Steuerstrategie zu überdenken. Eine frühzeitige Planung kann helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden und neue Chancen zu nutzen. Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei der Analyse Ihrer individuellen Situation und zeigt Ihnen auf, welche Optionen Ihnen offenstehen. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und persönlich.
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