aibloog Branchen-News

Erhöhung des Kapitalisierungszinssatzes

Mit dem neuen Kapitalisierungszinssatz tritt rückwirkend auf die Steuerperiode 2021 eine tiefere Belastung bei der Vermögenssteuer für Inhaber nicht kotierter Unternehmen ein.

Der Verkehrswert einer Beteiligung an einer nicht kotierten Gesellschaft wird gemäss Kreisschreiben 28 (KS 28), welches von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) publiziert wird, ermittelt.

Dabei kommt die sogenannte Praktiker-Methode zur Anwendung. Dabei wird der Verkehrswert aus dem Durchschnitt des doppelt gewichteten Ertragswerts und des einfach gewichteten Substanzwerts ermittelt. Der Ertragswert entspricht dem durchschnittlichen Reingewinn der letzten zwei oder drei Geschäftsjahre (je nach Sitzkanton unterschiedlich), der mit dem jeweiligen Zinssatz zu kapitalisieren ist.

Die Anwendung des höheren Kapitalisierungssatzes führt folglich zu tieferen Ertragswerten, was wiederum einen niedrigeren Vermögenssteuerwert zur Folge hat. Mit der Änderung des KS 28 wird der neue Kapitalisierungszinssatz bereits ab der Steuerperiode 2021 gelten. Diese Praxisänderung ist für Aktionäre von nicht börsenkotierten Beteiligungen erfreulich, da sie mit einer tieferen Vermögenssteuerbelastung rechnen dürfen.

Den Effekt illustrieren wir Ihnen gerne an folgendem Beispiel:

Rechnungsbeispiel 04.22


Beratung

Willkommen: Annja Rehm​​

Steuerberatung Unternehmens-beratung

Wirtscha!sprüfung

Wirtschaftsprüfung