Per 1. Januar 2025 tritt die Teilrevision zum Mehrwertsteuergesetz und zur Mehrwertsteuerverordnungen in Kraft
In den letzten Jahren war die MWST immer wieder Thema, wurde doch einiges angepasst und die Satzerhöhungen 2024 politisch und gesellschaftlich heftig diskutiert. Auch 2025 bleibt die MWST ein Dauerbrenner. Per 1. Januar 2025 tritt die Teilrevision zum Mehrwertsteuergesetz und zur Mehrwertsteuerverordnungen in Kraft. In verschiedenen Bereichen werden sowohl kleinere als auch grössere Anpassungen vorgenommen. Nachfolgend eine kurze Übersicht:
Die Plattformbesteuerung ist das wichtigste Element der Teilrevision, wird jedoch voraussichtlich nur wenige KMUs im Tagesgeschäft direkt beeinflussen. Dennoch wird dies gesellschaftlich ein interessantes Thema werden, da heutzutage ein Grossteil der Bevölkerung Online einkauft und so mit den Änderungen konfrontiert werden wird. Für KMUs interessant dürften hingegen die Anpassungen der Saldosätze sowie die neue Möglichkeit der Jahresabrechnung sein. Hinsichtlich der Änderungen der Saldosteuersätze werden wir unsere entsprechenden Kunden zum Jahresende individuell informieren. Bei Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.
Beratung
aidoo ag, Chollerstrasse 4, CH-6302 Zug, +41 41 766 71 71, info@aidoo.ch
aidoo ag
Chollerstrasse 4
CH-6302 Zug
+41 41 766 71 71
info@aidoo.ch