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MWST Teilrevision 2025

Per 1. Januar 2025 tritt die Teilrevision zum Mehrwertsteuergesetz und zur Mehrwertsteuerverordnungen in Kraft

In den letzten Jahren war die MWST immer wieder Thema, wurde doch einiges angepasst und die Satzerhöhungen 2024 politisch und gesellschaftlich heftig diskutiert. Auch 2025 bleibt die MWST ein Dauerbrenner. Per 1. Januar 2025 tritt die Teilrevision zum Mehrwertsteuergesetz und zur Mehrwertsteuerverordnungen in Kraft. In verschiedenen Bereichen werden sowohl kleinere als auch grössere Anpassungen vorgenommen. Nachfolgend eine kurze Übersicht:

  • Einführung Plattformbesteuerung (betrifft Online-Versandhandelsplattformen)
  • Steuerkorrekturen bei Wechsel zwischen der Saldosteuersatz und der effektive Abrechnungsmethode
  • Anpassungen der Saldo- und Pauschalsteuersätze
  • Reduzierter Steuersatz für Monatshygieneartikel
  • Möglichkeit für eine jährliche Abrechnung
  • Bezugssteuerpflicht bei Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen
  • Diverse Änderungen im Gesundheitswesen sowie bezüglich Reisebüros und kulturellen Veranstaltungen

 

Die Plattformbesteuerung ist das wichtigste Element der Teilrevision, wird jedoch voraussichtlich nur wenige KMUs im Tagesgeschäft direkt beeinflussen. Dennoch wird dies gesellschaftlich ein interessantes Thema werden, da heutzutage ein Grossteil der Bevölkerung Online einkauft und so mit den Änderungen konfrontiert werden wird. Für KMUs interessant dürften hingegen die Anpassungen der Saldosätze sowie die neue Möglichkeit der Jahresabrechnung sein. Hinsichtlich der Änderungen der Saldosteuersätze werden wir unsere entsprechenden Kunden zum Jahresende individuell informieren. Bei Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.

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