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Nachzahlung von Kurzarbeitsentschädigung

Zusätzliche Hilfe für von COVID-19 betroffene Unternehmen

Die COVID-19 Pandemie hat die Schweizer Wirtschaft Anfang 2020 hart getroffen. Um Arbeitslosigkeit zu verhindern und Arbeitsplätze zu erhalten, hat der Bund schnell reagiert und diverse Instrumente eingeführt, um den betroffenen Unternehmen zu helfen. Eines davon ist die Kurzarbeitsentschädigung (KAE), welche die Lohnkosten von Unternehmen übernimmt, falls Mitarbeiter aufgrund der COVID-19 Pandemie bzw. der im Zuge dessen beschlossenen Massnahmen nicht arbeiten konnten. Da die Zeit drängte, wurde der anrechenbare Verdienstausfall in einem beschleunigten und vereinfachten Summarverfahren abgerechnet und die KAE als Pauschale für den gesamten Betrieb ausgerichtet.

Wie sich nun herausgestellt hat, wurden bei der Anwendung dieses beschleunigten Verfahrens seitens der Behörden Fehler gemacht.

So hat am 17. November 2021 das Bundesgericht entschieden, dass bei der Bemessung der KAE im summarischen Verfahren bei Mitarbeitenden im Monatslohn zusätzlich ein Ferien- und Feiertagsanteil einzuberechnen ist. Auf Basis dieses Urteils hat der Bundesrat am 11. März 2022 beschlossen, dass Unternehmen für die Jahre 2020 und 2021 entsprechende Nachzahlungen beantragen können. Der dazu notwendige Kredit wurde in der Sommersession 2022 vom Parlament genehmigt.

 

Folglich können sämtliche Unternehmen, welche in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren KAE abgerechnet haben, auf Gesuch hin ihren Anspruch auf KAE neu überprüfen lassen. Gemäss ersten Abrechnungen erhöht sich die KAE normalerweise um rund 10% bis 20% der ursprünglichen Entschädigung, abhängig von internen Faktoren (Ferienanspruch der Mitarbeiter, Anzahl Mitarbeiter im Stunden- und Monatslohn etc.) sowie der zugrundliegenden Zeitperiode.

Die betroffenen Betriebe werden seit Anfang Juli gestaffelt per Brief informiert und die entsprechenden Gesuche können mittlerweile online eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung der Gesuche läuft bis zum 31. Oktober 2022. Für jeden Monat, welchen man neu überprüfen lassen möchte, ist das Einreichen eines separaten Gesuches inkl. detaillierter Abrechnungen notwendig. Zu beachten ist des Weiteren der Einfluss einer allfälligen Nachzahlung auf andere COVID-19 Hilfsgelder. Neben der KAE hat der Bund diverse weitere Hilfsgelder zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Schweizer Wirtschaft zur Verfügung gestellt, insbesondere Härtefallgelder.

Die COVID-19 Finanzhilfen zielen nicht darauf ab, den betroffenen Unternehmen die Erzielung von Gewinnen zu ermöglichen, sondern dienen dazu, ungedeckte Kosten oder finanzielle Verluste abzudecken. Wenn Unternehmen aufgrund der Nachzahlung im Bereich der KAE durch die Kumulierung der COVID-19 Finanzhilfen einen Gewinn erzielen, kann diese Überentschädigung zu einer Rückforderung von anderen COVID-19 Hilfsgelder durch die zuständigen Behörden führen.

 

Die Nachzahlung im Bereich der KAE stellt für betroffene Unternehmen eine weitere Chance dar, die Folgen der COVID-19 Pandemie abzufedern. Sie ist jedoch auch mit zusätzlichem Aufwand und gegebenenfalls auch mit Risiken verbunden, namentlich der zusätzliche administrative Aufwand für die Erstellung der detaillierten Abrechnungen sowie ein allfälliger Einfluss auf andere erhaltene COVID-19 Hilfsgelder, wodurch eine Rückzahlungspflicht entstehen könnte. Entsprechend sollten betroffene Betriebe bei der Entscheidung, ob ein Gesuch eingereicht wird oder nicht, diese Chancen und Risiken abwägen.

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