Erleichterungen beim Meldefahren im Konzern, höherer Abzug für die Krankenkassenprämie und neue Klarheit beim Thema Homeoffice und Betriebsstätte
Bei Dividenden im Konzern kann eine Meldung die Ablieferung und Rückerstattung der Verrechnungssteuer ersetzen. Ab 1.1.2023 soll das Meldeverfahren im nationalen Verhältnis bereits ab einer Beteiligungsquote von 10% möglich sein. Im internationalen Verhältnis richtet sich die massgebende Beteiligungsquote grundsätzlich weiterhin nach dem jeweilg anwendbaren DBA. Die Bewilligung für das Meldeverfahren im internationalen Verhältnis wird aber neu 5 Jahre anstatt statt 3 Jahre gültig sein. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-88633.html
Auch für Privatpersonen gibt es gute Nachrichten. Der Bundesrat will den Abzug für die Krankenkassenprämien bei der Direkten Bundessteuer erhöhen – künftig sollen Alleinstehende CHF 3’000.- statt wie bisher 1’700.- in Abzug bringen können und Ehepaare CHF 6’000.- statt CH 3’500.- . https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89399.html
Und zu guter Letzt hat sich die immer wieder heiss diskutierte Frage geklärt, ob das HomeOffice eine Betriebsstätte begründet. Die SSK (Schweizerische Steuerkonferenz) hat dieses Thema eingehend beurteilt und verneint eine Betriebsstätte am Ort von HomeOffice Angestellten im interkantonalen Verhältnis. https://www.steuerkonferenz.ch/downloads/Dokumente/Analysen/220425_Analyse_Teletravail_DE.pdf
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