aibloog Branchen-News

Säule 3a Nachzahlungen

Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a: Ab 2025 ist das möglich.

Ab dem 1. Januar 2025 ist es möglich, verpasste oder nicht ausgeschöpfte Einzahlungen in die Säule-3a innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nachzuzahlen. Die ersten Nachzahlungen sind ab dem Jahr 2026 möglich, da für alle Kalenderjahre vor 2025 noch keine Beitragslücken geltend gemacht werden können.

 

Folgende Regeln sind zu beachten:

  • Die jährlichen Nachzahlungen sind auf die Höhe des 3a-Maximalbetrags für Angestellte limitiert (2025: 7’258 Franken)
  • Die Nachzahlung muss ein Kalenderjahr betreffen, in dem ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen bestand
  • Nachzahlungen sind nur möglich, solange noch kein 3a-Guthaben als Altersleistung bezogen wurde
  • Der Maximalbetrag des aktuellen Kalenderjahres muss bereits ausgeschöpft sein

 

Ist ein nachträglicher Einkauf für Sie sinnvoll? Dies hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Haben Sie noch Potenzial für Einkäufe in die 2. Säule? Planen Sie grösserer Investitionen in der nahen Zukunft oder wie ist die Vorsorgesituation Ihres Lebenspartners? Dies sind einige Fragen, die Sie sich beim nachträglichen Einkauf stellen sollten.

Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse der Vorteile von nachträglichen Einkäufen in die Säule 3a und helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung.

Kontakt

Wir freuen uns auf einen Austausch mit Ihnen.


Beratung

Willkommen: Annja Rehm​​

Steuerberatung Unternehmens-beratung

Wirtscha!sprüfung

Wirtschaftsprüfung