aibloog Branchen-News

Sozialversicherungen 2024

Neue Leistungen und Beiträge in den Sozialversicherungen ab 1.1.2024

In unserer Übersicht finden Sie alle neuen Beiträge und Leistungen ab 1.1.2024.

Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz von 1.00% auf neu 1.25% festgelegt. Zudem kann per 1. Januar 2024 auf den AHV-Freibetrag von CHF 16’800 pro Jahr bzw. CHF 1’400 pro Monat verzichtet werden. Personen, die das Referenzalter erreicht haben und weiterhin erwerbstätig bleiben, haben nun folglich ein Wahlrecht, ob der Freibetrag angewendet werden soll oder nicht. So können unter anderem Beitragslücken gefüllt werden.

Für alle weiteren Beiträge und Leistungen gab es keine Änderungen.

Kontakt

Wir freuen uns auf einen Austausch mit Ihnen.


Beratung

Willkommen: Annja Rehm​​

Steuerberatung Unternehmens-beratung

Wirtscha!sprüfung

Wirtschaftsprüfung