Ab 2026 gibt es einige bedeutende Änderungen im Bereich der Sozialversicherung
Dezember 2025
Wie gewohnt finden Sie in unserer Übersicht eine Aufstellung der wichtigsten Beiträge und Leistungen ab 1.1.2026.
Abgesehen von diesen Anpassungen bleiben die Sozialversicherungskennzahlen unverändert:
Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a
Erstmals können rückwirkend für das Jahr 2025 Beiträge in die 3. Säule eingezahlt werden. Das eröffnet neue Chancen für die persönliche Vorsorgeplanung.
13. AHV-Rente
Wer am 1. Dezember Anspruch auf eine Altersrente hat, erhält automatisch eine zusätzliche 13. Altersrente. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht nötig. Sie entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente. Kinder- und Zusatzrenten sowie spezielle Zuschläge sind davon ausgenommen.
Referenzalter der Frauen
Gemäss AHV-21-Reform steigt das Referenzalter der Frauen mit Jahrgang 1962 auf 64 Jahre und 6 Monate.
Sie haben Fragen zu den daraus resultierenden Konsequenzen hinsichtlich Ihrer Steuererklärung oder Vorsorgelösung? Melden Sie sich bei uns. Gerne beraten und unterstützen wir Sie mittels unserer Expertise.
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