Ab 1. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz (nDSG) als auch die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) in Kraft.
Mit der Inkraftsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes und der Verordnungen kommt die Schweiz einem Anliegen aus der Wirtschaft nach, sodass die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau im europäischen Recht anerkannt wird und die grenzüberschreitenden Datenübermittlungen auch in Zukunft ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleiben.
Das neue Datenschutzrecht sorgt für einen besseren Schutz der persönlichen Daten. Insbesondere wird hierbei die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten verstärkt, die Transparenz bei der Beschaffung der Personendaten erhöht und der Schutz der technologischen Entwicklung angepasst.
Als Treuhandfirma vertrauen uns unsere Kunden und unsere Mitarbeitenden besonders schützenswerte Daten an. In den letzten Monaten haben wir uns deshalb intensiv mit dem revidierten Datenschutzgesetz und den Folgen für unser Unternehmen auseinandergesetzt. Dabei haben wir Verantwortlichkeiten festgelegt, Prozesse hinterfragt und erneuert, unsere Datenschutzerklärung überarbeitet und notwendige Dokumente erstellt. Um alle unsere Mitarbeitenden für den Umgang mit diesem wichtigen Thema zu sensibilisieren und zu stärken, fand zudem eine interne Schulung statt.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen oder haben Sie Fragen zur konkreten Umsetzung? Wir helfen Ihnen gerne!
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