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Erhöhung MWST-Sätze

Deklarationsanleitung neue MWST-Sätze

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen MWST-Sätze. Diesbezüglich verweisen wir auf unseren ursprünglichen Blogbeitrag: Änderung der Mehrwertsteuersätze 2024. Daraus ergeben sich nicht ganz einfache Fragestellungen, falls Rechnungen im Voraus oder rückwirkend über das Jahresende 2023 gestellt werden. Hierzu hat die eidgenössische Steuerverwaltung eine hilfreiche Anleitung veröffentlicht. Sie finden diese unter folgendem Link: Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024

P.S.: Um den administrativen Aufwand der Rechnungsstellung zu reduzieren, kann es sinnvoll sein, Ende 2023 die aufgelaufenen Leistungen zu verrechnen. Gerne beraten wir Sie und vermitteln Ihnen die Finessen im Zusammenhang mit der Anpassung der MWST-Sätze.


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Willkommen: Annja Rehm​​

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