Neue Leistungen und Beiträge in den Sozialversicherungen ab 1.1.2023
In unserer Übersicht finden Sie alle neuen Beiträge und Leistungen ab 1.1.2023.
Unter anderem erhöht sich auch der Maximalbetrag in der Säule 3a. Für Personen mit Pensionskasse beträgt er CHF 7’056.-. Mit einer monatlichen Einzahlung in Ihre Säule 3a von CHF 588.- sparen Sie nicht nur Steuern sondern sorgen gleichzeitig für später vor. Der Maximalbetrag für Personen ohne Pensionskasse wurde ebenfalls erhöht und zwar auf CHF 35’280.
Ebenfalls fällt in der Arbeitslosenversicherung der Solidaritätsbeitrag bei einer Lohnsumme über CHF 148’200 ab 1.1.2023 weg.
Wir freuen uns auf einen Austausch mit Ihnen.
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